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Grabpflege vom Profi

Was Sie über professionelle Grabpflege wissen sollten:

Gerade beim Thema Grabpflege und Dauergrabpflege kommen häufig viele Fragen auf. Hier kurz die wichtigsten Fakten. Wenn Sie mehr wissen wollen, sprechen Sie uns doch einfach darauf an.

Leistung und Preis garantiert über Jahrzehnte
Im Rahmen des friedhofsgärtnerischen Angebots entscheidet man zwischen Jahres- und Dauergrabpflege. Während bei der Jahrespflege die Leistungen für ein zu betreuendes Grab jährlich neu vereinbart werden, ist die Dauergrabpflege ein Pflegeverhältnis mit einer wesentlich längeren Laufzeit. Sie wird ab fünf Jahren angeboten, üblich sind aber oft längere Zeiträume, zum Beispiel entsprechend der Nutzungszeit des jeweiligen Grabes. Der besondere Vorteil dieses Angebots: Preissteigerungen können für die Laufzeit garantiert ausgeschlossen werden.

Die Qualität der friedhofsgärtnerischen Leistung wird von berufsständischen Organisationen, so genannten Dauergrabpflegeeinrichtungen, ständig überprüft. Hierauf dürfen Sie vertrauen.

Sie haben die Wahl
Das vollständige Angebot der Dauergrabpflege umfasst alle Arbeiten, die im Rahmen einer Grabpflege anfallen. Sie können wählen: vom Säubern, Gießen und Bepflanzen bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. So können sie zu Beispiel neben den üblichen Pflegearbeiten auch über die Art der saisonalen Gestaltung oder über den Lieblingsblumenstrauß am Geburtstag des Verstorbenen entscheiden.
Sie allein bestimmen die Details und den Umfang der Arbeiten. So sind Sie in der Lage den Aufwand und die Kosten ganz individuell festzulegen.

Schön, dass alles geregelt ist
Auch die Dauergrabpflege-Vereinbarung für das eigene Grab ermöglicht bereits zu Lebzeiten, alles verbindlich zu regeln. Dies ist sicherlich für diejenigen beruhigend zu wissen, die keine oder nur weit entfernt lebende Angehörige haben. Auch bei einem vorsorgenden Dauergrabpflegevertrag können Ihre Wünsche zur pflanzlichen Gestaltung und pflegerischen Leistung bis ins Detail festgelegt werden.

Ihr Geld in guten Händen

Der für einen Dauergrabpflegevertrag zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner vereinbarte Betrag wird nach Abschluss in einer Summe bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege eingezahlt. Die Gelder werden nach streng festgelegten und staatlich überprüften Richtlinien mündelsicher angelegt. Mit den erwirtschafteten Zinserträgen werden die sich im Laufe der Jahre ergebenden Preissteigerungen für die Grabpflege aufgefangen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Zusätzlich überprüft die Treuhandstelle alle Gräber regelmäßig auf eine sach- und fachgerechte Durchführung der Pflegearbeiten. Sollte Anlass zur Beschwerde bestehen, wird die Treuhandstelle im Sinne des Auftraggebers aktiv.

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